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Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms.

Darunter fällt:

  • die Planung der abwassertechnischen Erschließung von Grundstücken,
  • das Sammeln und Fortleiten des auf den Grundstücken im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie die Aufstellung und Fortschreibung eines Bestands- und Betriebsplans,
  • das Behandeln und die Einleitung des übernommenen Abwassers, sowie die Aufbereitung des durch die Abwasserbeseitigung anfallenden Klärschlamms für die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung,
  • die Errichtung und der Betrieb sowie die Erweiterung oder die Anpassung der für die Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen.

Die Stadt Bad Berleburg stellt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen). Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören auch dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser wie zum Beispiel Straßengräben oder Wegeseitengräben. Die öffentlichen, dezentralen und zentralen Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

ZUSTÄNDIGKEIT: BETRIEBSZWEIG ABWASSERBESEITIGUNG

Kaufmännische Leitung, Planung, Betrieb und Unterhaltung

Technische Leitung, Planung, Betrieb und Unterhaltung, Planauskunft

Technischer Angestellter, Planung, Betrieb und Unterhaltung, Planauskunft