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Allgemeine Informationen

In der Stadt Bad Berleburg leben Menschen mit unterschiedlichem ausländerrechtlichen Status, damit verbunden gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten und Leistungsträger aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen.

Flüchtlinge bzw. Asylbewerber im laufenden Asylverfahren

Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) regelt die Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung der Kommunen nach einem Zuweisungsschlüssel (Kombination aus Einwohner- und Flächenschlüssel) für ausländische Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden.

Die der Kommune nach dem FlüAG zugewiesenen Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), für die die Kommune auch Leistungsträger ist. Im Leistungsbezug verbleiben auch Personen mit einer Duldung, deren Asylverfahren zwar negativ abgeschlossen worden ist, bei denen aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Abschiebungshindernisse bestehen.

Anerkannte Flüchtlinge

Einen weiteren Personenkreis bilden Flüchtlinge, deren Asylverfahren mit einem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen worden ist. Diese anerkannten Flüchtlinge wechseln aus der Zuständigkeit der Stadt Bad Berleburg in die Zuständigkeit des Jobcenters und erhalten von dort Leistungen nach dem Sozialgesetzbuches (SGB) II.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge geschaffen. Das heißt, dass Flüchtlinge mit Bleiberecht für Deutschland in den ersten drei Jahren an dem Wohnort bleiben müssen, der ihnen zugewiesen wurde. Durch diese Regelung soll eine weitere Konzentration von Flüchtlingen auf die Ballungsgebiete vermieden werden. Für eine bestmögliche Integration von Flüchtlingen soll der ländliche Raum mit seinen Strukturen stärker beteiligt und genutzt werden. Während der Zeit der Wohnsitzauflage wird den anerkannten Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben, sich in die Lebensverhältnisse vor Ort einzuleben und Kontakte zu knüpfen.

Bei anerkannten Flüchtlingen ist die Stadt Bad Berleburg als Kommune nach einem besonderen Zuweisungsschlüssel für die Aufnahme und Unterbringung zuständig. Da somit die Kommune für die "Erstunterbringung" der anerkannten Flüchtlinge verantwortlich ist, muss ausreichender möblierter Wohnraum vorgehalten werden.

Die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt ab dem Folgemonat der Zuweisung durch das Jobcenter