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Ortsvorsteher/Innen

Jede der 23 Ortschaften hat einen Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin. Sie sind Ehrenbeamte der Stadt und nehmen die Belange ihrer Ortschaft gegenüber der Stadtverordnetenversammlung wahr.

Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus der Ortschaft aufzugreifen und an die Stadtverordnetenversammlung oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.

Um Wünsche und Bedürfnisse der Einwohner aufgreifen zu können, können die Ortsvorsteher und Ortsvorsteherinnen eigenverantwortlich Versammlungen vor Ort einberufen.