Hof- und Fassadenprogramm
Eine Teilmaßnahme im Rahmen der Gesamtmaßnahme "Bad Berleburg - Meine Heimat 2030" ist die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms im historischen Stadtkern Bad Berleburg.
Dieses bietet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern eine Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen an ihren Fassaden und Dachflächen sowie Hof- und Hausflächen. Dadurch sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie das Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns weiter verbessert werden. Denn durch die Sanierung wird das Quartier erheblich aufgewertet. Ein gepflegter Stadtteil stärkt auch das gemeinsame Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.
Durch das Hof- und Fassadenprogramm soll der Einsatz von hochwertigen Materialien und traditionellen Baustoffen (z.B. Schiefer) gefördert und höhere Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, finanziell abgemildert werden.
Was wird gefördert?
- Sanierung von Fassaden, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, und der Rückbau von störenden Fassadenverkleidungen
- Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen
- Erneuerung von Fenstern und Türen in traditioneller Ausführung, Fensterläden, die Erneuerung von Fachwerk sowie von Holz- und Schieferbekleidungen (Naturschiefer)
- Erneuerung bestehender, nicht satzungskonformer Werbeanlagen
- Sanierung von Dächern
- Entsiegelung und Begrünung.
Voraussetzung ist die wesentliche und nachhaltige Verbesserung der Gestaltungsqualität.
Höhe der Förderung
Gefördert werden maximal 40 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot. Grundsätzlich werden die nachzuweisenden Baukosten bis maximal 60,00 Euro pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fläche anerkannt.
Was haben Sie von der Förderung?
Die Erneuerung der Hof- und Fassadenflächen trägt zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei. Dies steigert nicht nur die Attraktivität des Gebäudes sondern verbessert die Aufenthaltsqualität des gesamten Quartiers.
Ihr Weg zur Förderung
Den Weg zur Förderung können Sie sich mit einem Klick auf die nachfolgende Grafik oder der Datei (unten) aufzeigen lassen:
- PDF-Datei: (PDF, 209 kB)
Geltungsbereich
Eine Voraussetzung für die Förderung über das Hof- und Fassadenprogramm im historischen Stadtkern Bad Berleburg ist die Tatsache, dass Ihr Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt. Der folgenden Abbildung können Sie die räumliche Abgrenzung entnehmen.
Richtlinie | Antrag | Publikation
Ortsrecht
Grundlage der Förderung ist die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg am 02.12.2019 in ihrer aktuellen Fassung beschlossenen Richtlinie. Dieser können Sie die genauen Modalitäten entnehmen.
- PDF-Datei: (PDF, 1.6 MB)
Weiterhin gilt die Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes im historischen Stadtkern Bad Berleburg.
- PDF-Datei: (PDF, 516 kB)
Antrag
Das ausgefüllte Antragsformular ist unterschrieben mit den notwendigen Anlagen bei der Stadt Bad Berleburg, Abteilung II.1 "Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung", Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg einzureichen.
- PDF-Datei: (PDF, 1.5 MB)
Kontakt
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: