Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Möglichkeiten der Abgabe:
- Online mit ELSTER: www.elster.de
- Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
- Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben; Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
Serviceangebote der Finanzverwaltung:
- Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
- Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
- Grundsteuer-Hotline unter Tel. 0271 4890-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
- Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 01.01.2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 01.01.2025 zu leisten.