Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten. Im Ausweis wird mit dem "Grad der Behinderung" eingetragen, wie stark Ihre Behinderung ist. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese zusätzlichen Merkzeichen nennen nur grob, wie Sie behindert sind oder welche Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können. Sie berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Wenn Sie auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, würden Sie zum Beispiel das Merkzeichen "aG" für "außergewöhnliche Gehbehinderung" erhalten. Damit verbunden ist unter anderem das Recht auf Erteilung eines Parkausweises für öffentliche Behindertenparkplätze.Weitere Informationen zu Behinderungen, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen erhalten Sie unter www.versorgungsverwaltung.nrw.de. Die Verlängerung eines vorhandenen Schwerbehindertenausweises können Sie auch bei uns vornehmen lassen. Hierzu müssen auf Ihrem Ausweis noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein.