Nachteilsausgleiche
Die Festgestellung eines bestimmten Grades der Behinderung bzw. so genannter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Inanspruchnahme weitergehender Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Über die Links auf dieser Seite erreichen Sie alle weiteren Seiten, auf denen wir Ihnen Informationen zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung anbieten.
A. Geldleistungen und Ermäßigungen:
- Blindengeld
- Sehbehindertengeld
- Gehörlosenhilfe
- Einkommensteuer
- Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Befreiung von der Hundesteuer für Blinden- und Begleithunde
- Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern
B. Wohnen und Betreuung:
- Wohnberechtigungsschein
- Sozialtarif für den Telefonanschluss
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Gesetzliche Betreuung
- Haushaltshilfe
C. Mobilität:
- Busse und Bahnen
- Begleitperson
- Zuschüsse zum Auto
- Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze
- Parkerleichterung durch Ausnahmegenehmigung
D. Arbeit und Beruf:
- Kündigungsschutz
- Sonderurlaub
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Behindertengerechter Arbeitsplatz