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Sterbefälle

Der Todesfall eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis / Reisepass / ausländischer Pass
  • Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses
  • Stammbuch der Familie bzw. beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
  • War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
  • Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen.


Gebühren

Für die Beurkundung eines Sterbefalles wird keine Gebühr erhoben. Für die Bestattung (Friedhofsverwaltung), Rentenzwecke und Krankenversicherung erhalten Sie gebührenfreie Urkunden. Jede deutsche oder mehrsprachige Sterbeurkunde kostet 10,- €; werden zur gleichen Zeit weitere Urkunden über denselben Sterbefall benötigt und in einem Arbeitsgang erstellt, so kostet jede weitere Urkunde 5,- €.