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Stabsstellen / Stabsabteilung

Die Stabsstellen / Stabsabteilung nehmen für die Verwaltung Aufgaben von besonderer Bedeutung wahr und sind daher dem Bürgermeister unmittelbar zugeordnet. Die Inhaber nehmen die Aufgaben neben ihren primären Einsatzfeldern in der Verwaltung wahr: