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Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten

Seit dem 2. August 2026 gelten verbindliche Regelungen zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Absatz 4 KI-VO).

Diese Regelung ist bereits Bestandteil in unserer Dienstvereinbarung über den Umgang mit KI, findet allerdings durch die neu in Kraft getretenen Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung eine verstärkte Bedeutung. Gerade deshalb möchten wir das Thema gesondert aufgreifen und euch sensibilisieren.

Was bedeutet das für euch?

KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (sog. Deepfakes), müssen erkennen lassen, dass diese durch KI erstellt oder mit KI bearbeitet worden sind.

Wie kennzeichne ich diese Dateien?

Die Europäische Union hat eine Reihe von Symbolen entwickelt, mit denen durch KI-Systeme generierte Inhalte gekennzeichnet werden können.

Diese sehen wie folgt aus und werden euch unter H:\Corporate Identity\EU AI-Act zur Verfügung gestellt:

Grundlegendes Symbol: 

Wenn KI an der Erstellung von Deep Fake Content (Bild, Audio, Video) beteiligt war.

Vollständig KI-generiert:

Wenn der gesamte Deep-Fake-Content (Bild, Audio, Video) vollständig von KI generiert wird.

Teilweise KI-modifiziert:

Wenn bereits bestehende, von Menschen erstellte Inhalte, teilweise durch KI modifiziert wurden. (z. B. das Entfernen  von Personen im Hintergrund eines Bildes)

Die Symbole sollen Personen, die solchen Inhalten ausgesetzt sind, dabei helfen, in klarer und unterscheidbarer Weise zu erkennen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Wichtig dabei ist, dass Nutzende das Symbol direkt erkennen, ohne danach suchen oder interagieren zu müssen. Die Symbole sollen insbesondere bei Videos auch lang genug sichtbar sein.

Die Farbe soll hell oder dunkel je nach Hintergrund angepasst werden. Die Größe der Symbole darf variieren, solange die Kennzeichnung klar erkennbar und unterscheidbar bleibt.

Wohin gehört die Kennzeichnung?

Bilder und Videos: Symbol zum Beispiel oben rechts; bei Videos am Anfang und in Intervallen, in jedem Fall „im Bild“, nicht in der Caption

Audiodateien: Hörbarer Hinweis am Anfang; bei Bildschirm zusätzlich visuell

Gilt das auch für Texte?

Die Ergebnisse von KI-Systemen sind vor ihrer Verwendung durch eine natürliche Person sorgfältig zu prüfen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei Texten, sondern auch bei Bildern, Videos und Audios. Die Verantwortung für die Nutzung liegt dabei stets bei dieser Person.

Da ihr Texte, die ihr mit Unterstützung von KI generiert habt, kontrolliert und die Verantwortung für sie übernimmt, ist hier eine Kennzeichnung nicht erforderlich (vgl. Art. 50 Absatz 4 Satz 5 2. Halbsatz KI-VO).