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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
 
Jahresabschluss der Stadt Bad Berleburg für das Haushaltsjahr 2009 und Entlastung des Bürgermeisters

Aufgrund des § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685/SGV NRW 2023) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg mit Beschluss vom 2. Mai 2012 den Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 186.661.199,93 € sowie den Jahresfehlbetrag von 5.596.253,29 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag ist durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auszugleichen. Dem Bürgermeister wurde gemäß § 96 Abs.1 Satz 4 GO NW Entlastung erteilt.
 
Der Jahresabschluss 2009 liegt gemäß § 96 Abs. 2 GO NW ab sofort im Verwaltungsgebäude der Stadt Bad Berleburg, Poststraße 42, Zimmer Nr. 208 – 210, während der Dienststunden öffentlich aus und wird dort bis zur Feststellung des Jahresabschluss 2010 verfügbar gehalten.

Die Dokumente des Jahresabschlusses 2009 können hier eingesehen werden.
 
Bad Berleburg, 8. Mai 2012
 
Der Bürgermeister
In Vertretung
 
gez. 
Jürgen Weber
(Erster Beigeordneter und Kämmerer)