Was ist der Inhalt des Wärmeplanungsgesetzes?
Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung. Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden. Dazu sollen sich die zuständigen Stellen unter Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort damit auseinandersetzen, wie diese Umstellung auf eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare, resiliente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 gelingen kann. Dieses zeitliche Ziel hat sich Deutschland im Bundes-Klimaschutzgesetz gesetzt. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bei der Erstellung eines Wärmeplans.
Die wesentlichen Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes sind:
- Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss bis zum Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit bis zu 100.000 Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Für die Einwohnerzahl gilt der Stichtag 1. Januar 2024.
- Ab dem 1. März 2025müssen neue Wärmenetze zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder Kombination hieraus gespeist werden.
- Ab dem1. Januar 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss dieser Anteil in allen Wärmenetzen mindestens 80 Prozent betragen.