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Infos für Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten

Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden. (§ 15 KWahlG).

Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Bad Berleburg oder für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Berleburg sind gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen, (KWahlG) – in der derzeit gültigen Fassung, bis spätestens 07.07.2025, 18.00 Uhr (gesetzliche Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Bad Berleburg, im Rathaus, Zimmer 304, Poststraße 42, in 57319 Bad Berleburg einzureichen. 

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke werden im im Rathaus, Zimmer 310, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg der Stadt Bad Berleburg, während der allgemeinen Öffnungszeiten bereitgehalten.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge ist hier einsehbar.

Die Parteienkomponente ist eine von der votegroup zur Verfügung gestellte Anwendung, die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, welche ihre Wahlvorschläge zu einer Kommunalwahl einreichen möchten, über das Internet nutzen können.
Mit der ParteienKomponente lassen sich die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen speichern.

Weitere Informationen zur Parteienkomponente finden Sie hier.

Alternativ können Sie direkt diesen Link verwenden: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/Login