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Hinweise zur Ausstellung eines Reisepasses

Bei dem Reisepass werden neben dem digitalen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses gespeichert. Die Fingerabdrücke werden elektronisch mit einem Scanner erfasst. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke findet nicht statt. Bei Kindern unter sechs Jahren oder wenn dauerhafte medizinische Gründe vorliegen, werden keine Fingerabdrücke erhoben. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.epass.de.
Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Eine Verlängerung der alten Reisepässe ist nicht mehr möglich.

Zur Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bad Berleburg vorsprechen, da Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular benötigt wird und Ihre Fingerabdrücke eingescannt werden müssen. Die Herstellung des Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert etwa 5 bis 6 Wochen. Ein 10 Jahre gültiger Reisepass kostet 70,00 €. Für einen 6 Jahre gültigen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird, beträgt die Gebühr 37,50 €.

In Eilfällen kann ein Express-Pass beantragt werden, der innerhalb von maximal 4 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird. Für die Ausstellung wird zu der normalen Passgebühr ein Expresszuschlag von 32,00 € erhoben.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann bei Vorlage entsprechender Nachweise ein vorläufiger (maschinenlesbarer) Reisepass sofort ausgestellt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 26,00 €. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.

Aktuelle Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Einreisebestimmungen einzelner Länder u.ä. finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de unter Reise und Sicherheit.

Zur Beantragung sind mitzubringen:  

  • Ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild eines zertifizierten Fotodienstleisters mit QR-Code. Es besteht die Möglichkeit ein digitales Lichtbild vor Ort am Fototerminal im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 8,00 €. Für Ehrenamtskarteninhaber*innen ist die Erstellung eines digitalen Lichtbilds im Bürgerbüro kostenlos.
  • Bisheriger Reisepass oder Personalausweis (falls bisher kein Reisepass vorhanden war) oder Kinderausweis
  • bzw. falls kein Ausweisdokument vorhanden ist, Geburtsurkunde oder  Familienstammbuch
  • Insbesondere bei Heirat oder sonstiger Namensänderung, Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden
  • Einverständniserklärung beider Elternteile bei Minderjährigen


Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Ein Reisepass mit Fingerabdrücken wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird für ein Kind ein Reisepass ausgestellt. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen. Das Kind muss - unabhängig vom Alter - bei der Beantragung des Reisepasses dabei sein. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache beider gesetzlicher Vertreter mit entsprechenden Ausweispapieren unerlässlich. Sollte ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, so ist die nachfolgende Zustimmungserklärung und dessen Personalausweis oder Reisepass (keine Fotokopie!) vorzulegen.

Alleinerziehende Elternteile benötigen entweder den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt. Der Vormund benötigt einen Vormundschaftsbeschluss vom Amtsgericht.


Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Verlorene Ausweisdokumente müssen auch im eigenen Interesse dem hiesigen Bürgerbüro gemeldet werden. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Sollten Sie Fragen haben, so beantworten Ihnen diese die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gern.

Abholung

Wenn Sie Ihren neuen Reisepass abholen, müssen Sie den alten Reisepass vorlegen. 

Sollten Sie Ihren neuen Reisepass nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit sich durch eine spezielle Vollmacht vertreten zu lassen. Sie können die Vollmacht bei der Beantragung des Reisepasses erhalten oder hier herunterladen.
 

Antragsstatus Reisepass

Ist Ihr Ausweis oder Pass bereits da?

Ab sofort können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises abfragen. Für den Status eines beantragten Reisepasses bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Antrag erstellt
  • Antrag zur Bestellung zugeordnet
  • Antrag verschickt an Bundesdruckerei
  • Antrag erfasst bei Bundesdruckerei
  • Dokument versandt von Bundesdruckerei (an Meldebehörde)
  • Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)

Für die Abfrage benötigen Sie die vollständige Seriennummer Ihres neuen (beantragten) Ausweises oder Passes und Ihr Geburtsdatum.

Zur Abfrage:

Antragsstatus Ausweis