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Hinweise zur Beantragung eines Kinderreisepasses

Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Für Kinder unter 12 Jahren können Sie einen Kinderreisepass beantragen. Der Kinderreisepass enthält unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild, das den biometrischen Anforderungen entsprechen muss. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen hinsichtlich der Biometrietauglichkeit zulässig. Gerne können Sie an unserem Selbstbedienungsterminal vor Ort ein Foto für den Kinderreisepass machen lassen, allerdings empfehlen wir, das Selbstbedienungsterminal erst ab einem Alter von 3 Jahren zu nutzen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 8,00 Euro.

Benötigt werden:

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und kostet 13,00 Euro, die Verlängerung 6,00 Euro. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und kann vor Ablauf jeweils für ein weiteres Jahr verlängert werden. Verlorene Ausweisdokumente müssen auch im eigenen Interesse dem hiesigen Bürgerbüro gemeldet werden. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Es besteht auch die Möglichkeit, bereits für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. Für die Einreise in bestimmte Staaten, insbesondere außereuropäische Reiseziele, ist für Kinder, auch für Babys, unter Umständen trotzdem ein Personalausweis oder sogar ein Reisepass vorgeschrieben, da der Kinderreisepass nicht anerkannt wird. Weitere Auskünfte hierzu erteilen die Konsulate der jeweiligen Länder. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes finden Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes:        www.auswaertiges-amt.de unter Reise und Sicherheit.

Sollten Sie Fragen haben, so beantworten Ihnen diese die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.