Inhalt

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bad Berleburg für das Haushaltsjahr 2012

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
 
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg mit Beschluss vom 05. Dezember 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 
  
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt  voraussichtlich anfallenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
 
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf                 32.551.980  €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf     37.166.455  €
 
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf          29.061.800 €                              

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf          31.579.180 €
                    
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                        2.478.700 €                     

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                        3.226.700 € festgesetzt. 
 
§ 2
 
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen werden
in Höhe von                                                   290.000 €  veranschlagt. 
 
§ 4
 
Die Verringerung der allgemeinen
Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans
wird auf                                                     4.614.475 € festgesetzt. 
  
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die
zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf       33.500.000 € festgesetzt.
 
§ 6
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012
wie folgt festgesetzt:
 
1.       Grundsteuer
1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
          (Grundsteuer A) auf                                                 350 v.H.
1.2     für die Grundstücke
          (Grundsteuer B) auf                                                 450 v.H.
 
2.       Gewerbesteuer auf                                                  450 v.H. 
  
§ 7
 
Nach dem Haushaltssicherungskonzept kann der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt werden.
Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. 
 
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
 
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO dem Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde in 57069 Siegen  mit Schreiben vom am 07.12.2011 angezeigt worden.
 
Die nach § 76 GO erforderliche Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ist vom Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein als untere staatliche Verwaltungsbehörde in 57069 Siegen mit Verfügung vom 11. Januar 2012 erteilt worden.
 
Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zur Einsichtnahme vom 26. Januar 2012 bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2013 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg öffentlich im Rathaus der Stadt Bad Berleburg, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg, Zimmer 208 bis 210 aus und sind unter der Adresse www.bad-berleburg.de/Haushalt2012 im Internet verfügbar.
 
Bad Berleburg, den 19. Januar 2012
 
Der Bürgermeister 
  
gez. 
(Bernd Fuhrmann)