Diese Abteilung ist generell für den Brand- und Bevölkerungsschutz zuständig. Dazu zählen der Brandschutz, die Abwehr von Großschadensereignissen und der Katastrophenschutz. Im Brandschutzbedarfsplan sind die erforderlichen Mindeststandards in Bezug auf Ausstattung, Standorte und Personal festgeschrieben.
Abteilungsleiter
Feuerwehrangelegenheiten