Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Straßenwidmung
Die nachstehend aufgeführte, in der Ortschaft Berghausen der Stadt Bad Berleburg gelegene Straße wird gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 306) mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße – Eigentümerstraße – (§ 3 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 5 StrWG NRW) ohne Beschränkung der Nutzungsart gewidmet.Die Eigentümerstraße hat die Bezeichnung „An der Struth“, Gemarkung Berghausen Flur 2 derzeit Flurstück 933 und erhält nach bereits erfolgter Vermessung die vorläufige Flurstücksnummer 933/1 (die endgültige Flurstücksnummer wird vom Katasteramt nach Übernahme der Vermessungsschriften vergeben).
Die Widmung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.
Pläne, aus denen die gewidmete Straße ersichtlich ist, können bei der Stadt Bad Berleburg, Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen, Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung, Zimmer 412, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg, während der Dienststunden eingesehen werden.
Bad Berleburg, 16. September 2009
Stadt Bad Berleburg
Der Bürgermeister
Bernd Fuhrmann