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Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. Mai 2012


1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Stadt Bad Berleburg wird in der Zeit vom 23. bis 27. April 2012 während folgender Dienststunden für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
     
      Montag, Dienstag, Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 
                                                     von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
      Donnerstag                            von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
                                                     von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
      Freitag                                   von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

      in Zimmer 310 des Rathauses, Poststraße 42, Bad Berleburg.
 
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW eingetragen ist. 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
 
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
 
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 27. April 2012 bis 12.30 Uhr, bei der Stadt Bad Berleburg während der Dienststunden Einspruch einlegen.
 
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
 
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22. April 2012 eine Wahlbenachrichtigung.
 
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
 
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlkreises 127 Siegen - Wittgenstein II, für den der Wahlschein ausgestellt ist, oder durch Briefwahl teilnehmen.
 
5.      Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1    jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
5.2    ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn seine Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl sich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt,
c)  wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Bad Berleburg gelangt ist.
 
6. Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 11. Mai 2012, 18.00 Uhr, beim Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg (Zentrale Dienste / Wahlamt) mündlich oder schriftlich - nicht jedoch fernmündlich - beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Fernmündliche Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.
      
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
 
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 angegebenen Gründen den Antrag noch am Wahltage bis 15.00 Uhr stellen.
 
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberech- tigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
 
7. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises
- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
 
Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Stadt Bad Berleburg auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. An eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die berechtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Bad Berleburg vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
 
Wer durch Briefwahl wählt,
- kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen blauen Wahlumschlag und verschließt diesen,
- unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ unter Angabe des Ortes und Tages,
- steckt den verschlossenen amtlichen blauen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag,
- verschließt den Wahlbriefumschlag und
- übersendet den Wahlbrief durch die Deutsche Post AG an den Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg.
 
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
 
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform entgeltfrei befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 
 
Bad Berleburg, den 12. April 2012
 
Stadt Bad Berleburg                            
Der Bürgermeister 
  
gez. 
Bernd Fuhrmann