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Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
 
Öffentliche Auslegung des Haushaltsentwurfes 2013

Zu der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg am 03. Dezember 2012 wird den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der folgende Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit ihren Anlagen am 16.11.2012 zugeleitet:
 
Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg mit Beschluss vom …….. folgende Haushaltssatzung erlassen:
 
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt  voraussichtlich anfallenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
 
im Ergebnisplan mit                                                                                                           
Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                         34.452.860 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             38.030.780 €        
 
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       31.027.860 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      32.362.280 €
 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 3.701.790 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 2.968.100 €
festgesetzt.
 
§ 2
 
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von                                       3.815.400 €  veranschlagt.
 
§ 4
 
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans
wird auf                                                                                                             3.577.920 €
festgesetzt.
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen  werden dürfen, wird auf                                                              30.500.000 €   festgesetzt.                                                                                                                          
 
 
§ 6
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
 
1.       Grundsteuer
1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
          (Grundsteuer A) auf                                                                350 v.H.
1.2     für die Grundstücke
          (Grundsteuer B) auf                                                                450 v.H.
 
2.       Gewerbesteuer auf                                                                 450 v.H.
 
 
§ 7
 
Nach dem Haushaltssicherungskonzept kann der Haushaltsausgleich im Jahre 2018 wieder hergestellt werden.
Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. 
  
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Bad Berleburg für das Haushaltsjahr 2013 liegt gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666 - SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch  Gesetz vom 13. Dezember.2011 (GV. NW. S. 685  - SGV. NW. 2023), in der Zeit
 
vom 16. November 2012 bis einschließlich 30. November 2012
 
während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Berleburg, Poststraße 42, Zimmer 208 bis 210, öffentlich aus.
 
Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige ab dem 16. November 2012 bis zum 30. November 2012 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Berleburg, Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg, Einwendungen erheben. Über die Einwendungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung.   
 
Bad Berleburg, 12. November 2012
 
Der Bürgermeister
 
gez. 
(Fuhrmann)