Ausschreibung Naturentdeckerorte
Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. schreibt hiermit das Projekt „Naturentdeckerorte - Natur erleben für die Jüngsten“
aus.
Folgende Vorgaben werden gemacht:
- Antragsberechtigt sind ausschließlich die 43 Mitgliedskommunen des Vereins.
- Die Vorgaben und Kriterien sind bindend und die Nichteinhaltung von einer oder mehrerer Bestimmungen führt zum Ausschluss des Wettbewerbsbeitrags.
- Die für das Projekt zur Verfügung stehende Gesamtsumme beläuft sich auf insgesamt 764.500 €. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach EFRE (90 %) sowie einem Eigenanteil des Naturparks 10 %. Der Antragsteller hat zur Realisierung des Entdeckerortes keine Zahlungen zu leisten.
- Im Gegenzug verpflichtet sich der Antragsteller, die Pflege sowie die Verkehrssicherungspflicht mindestens für die vorgesehene Zweckbindungsfrist von 15 Jahren zu gewährleisten. Nach Beendigung des Ideenwettbewerbs und Bekanntgabe der geplanten Maßnahmen wird die genaue Zweckbindungsfrist festgelegt. Eine Delegation dieser Aufgabe auf Dritte ist möglich, verantwortlich für die Durchführung bleibt für den Naturpark jedoch die jeweilige Kommune.
- Der Durchführungszeitraum endet lt. Bewilligung 31.07.2027.
- Jedem Antrag ist ein Lageplan sowie eine Projektskizze beizufügen, aus der die vorgesehenen Maßnahmen für die Etablierung eines Naturentdeckerortes zweifelsfrei zu entnehmen sind.
- Darüber hinaus ist jedem Antrag eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizufügen.
- Eine naturschutzfachliche Klärung des Vorhabens mit den unteren Naturschutzbehörden muss ebenfalls Bestandteil des Antrages sein.
- Eine inhaltliche Beratung durch die Geschäftsführung des Naturparks Sauerland Rothaargebirge, welche nicht Mitglied der Jury ist, wird angeboten.
- Eine positive Entscheidung der Jury ist noch keine Bewilligung im eigentlichen Sinn. Entsprechend der Auflagen des Fördergeldgebers unterliegen die prämierten Anträge der finalen Entscheidung der Bezirksregierung (Klimaverträglichkeitsprüfung etc.).