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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Berleburg (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 22.12.1982

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 685) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der Änderungssatzung vom 15.11.2010 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Berleburg vom 22.12.1982 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg am 27.02.2012 folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Berleburg beschlossen: 
  
Artikel 1
 
Der § 3 erhält folgende Fassung:
 
§ 3
Übertragung der Reinigungspflicht
 
(1) Die Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung wird den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Das Gleiche gilt für einen 0,60 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand bei Straßen ohne Gehwege für die Winterwartung.
 
(2) Die Reinigung der Fahrbahnen - ausgenommen deren Winterwartung - wird den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Straßenmitte. Unberührt von der Übertragung nach Satz 1 bleibt die den Anliegern obliegende Reinigungspflicht gemäß Abs. 1 Satz 2.
 
(3) Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
 
(4) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.
 
Artikel 2
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Berleburg (Straßenreinigungssatzung - StrReinS - ) vom 15.11.2010 außer Kraft.
 
 
Bekanntmachungsanordnung
 
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften der Gemeindeordnung gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bad Berleburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 
Bad Berleburg, 01. März 2012
 
 
gez.
Bernd Fuhrmann
Bürgermeister