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Änderung des Steuersatzes für Saunabesuche

Das Bundesministeriums für Finanzen hat beschlossen, dass ab dem 01. Juli 2015 der volle Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% auf Sauna- und Wellnesseintritte bezahlt werden muss. Bisher galt im Rothaarbad der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Für unsere Saunagäste werden sich die Saunaeintrittspreise zum 01. Juli 2015 nicht erhöhen!

Das Rothaarbad wird ab dem 01. Juli 2015 den erhöhten Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt abführen. Die Buchhaltung wird hierzu den Differenzbetrag bei der Steuererklärung vorerst manuell ausweisen.

Eine Anpassung der Programmierung des Kassensystems wurde entsprechend beauftragt, konnte bisher aber nicht ausgeführt werden. Daher wird auf Ihrem Kassenbon weiterhin der verminderte Umsatzsteuersatz auf die Saunaeintritte ausgewiesen. Eine Umstellung des Systems ist zum IV. Quartal 2015 geplant. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis!

Eine mögliche Anpassung der Sauna-Eintrittspreise wird nach Fertigstellung der Umbaumaßnahme zur Erweiterung des Saunabereiches geprüft.