1 Finanzen
Zu den Kernaufgaben der Abteilung Finanzen gehören die Planung und Steuerung der städtischen Finanzwirtschaft inklusive Aufstellung des städtischen Haushaltes.
Dieser ist Grundlage für jegliches kommunales Handeln.
Zu den Hauptaufgaben der Abteilung Finanzen zählen:
- Allgemeine Angelegenheiten Finanzwirtschaft
- Erstellung und Vollzug von Haushaltssatzung, Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung einschließlich dazugehöriger Rechnungslegung
- Allgemeine Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Aufstellung des Jahresabschlusses
- Finanzcontrolling
- Liquiditätsplanung
- Bewirtschaftung des Kassenbestandes
- Zahlungsverkehr / Buchhaltung
- Mahnverfahren und Vollstreckung für Forderungen
- Statistiken
- Bearbeitung der Umsatz- und Körperschaftssteuer
- Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern (Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer)
- Veranlagung der Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung
Buchhaltung
Stadtkasse
Vollziehungsbeamter
Grundbesitzabgaben, Gewerbe- und Vergüngungssteuer
Hundesteuer und Kurbeiträge