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Straßenunterhaltung und Aufgrabungen

Straßenunterhaltung und Aufgrabungen

Die Stadt Bad Berleburg ist für den Bau, die Unterhaltung und Instandsetzung der in ihrem Stadtgebiet liegenden Gemeindestraßen, Gehwegen sowie Feld- und Waldwegen verantwortlich. Jede Aufgrabung in den oben genannten Bereichen bedarf der Zustimmung der Stadt Bad Berleburg als Straßenbaulasstträger, sofern nicht bei klassifizierten Straßen die Zustimmung durch die zuständige Straßenbaubehörde erfolgt. Hierzu ist es erforderlich eine Aufgrabungsanzeige zu stellen. Arbeiten im öffentlichen Bereich dürfden nur von Fachunternehmen für Tief- und Straßenbau mit Fachunternehmererklärung durchgeführt werden. Eine nicht fachgerechte Durchführung der Arbeiten führt zu einem Verbot von Grabungen in unserem Zuständigkeitsbereich.

Ausfüllhinweise: 

Bitte senden Sie den Vordruck als E-Mail an die angegebene Adresse. Ein Lageplan, zum Beispiel aus TIM-Online, ist als Anlage beizufügen. Darauf muss der Ort der Aufgrabung ersichtlich sein, ebenso, welche Flächen in Anspruch genommen werden. Steht bei Antragstellung der Beginn der Arbeiten noch nicht fest, ist die Aufgrabungsanzeige mit Termin nachzureichen. Das Datum der Fertigstellung ist nach Fertigstellung einzutragen und nochmals zu versenden.