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Reisegewerbekarte

Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
  • Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt),
    Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann befristet (1 Jahr, 2 Jahre, usw.) oder unbefristet erteilt werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der 
    Wohnsitzgemeinde

Die Reisegewerbekarte ist nur in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.

Das Finanzamt Siegen und das Steueramt der Stadt Bad Berleburg bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie die Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei uns abgegeben werden.

Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren bei befristeten Reisegewerbekarten in Höhe von 50,00 Euro/Jahr Laufzeit und bei unbefristeten Reisegewerbekarten in Höhe von 300,00 Euro erhoben.