Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg: Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Stadt Bad Berleburg
Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Stadt Bad Berleburg gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Berleburg
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Text der Bekanntmachung ist hier einsehbar.