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Datum: 06.04.2023

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg: Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Stadt Bad Berleburg

Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Stadt Bad Berleburg gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 ist das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Berleburg
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Text der Bekanntmachung ist hier einsehbar.