Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Die Festgestellung eines bestimmten Grades der Behinderung bzw. so genannter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur Inanspruchnahme weitergehender Hilfen, um behinderungsbedingte Nach-teile auszugleichen. Über die Links auf dieser Seite erreichen Sie alle weiteren Seiten, auf denen wir Ihnen Informationen zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung anbieten.
A. Geldleistungen und Ermäßigungen:
- Blindengeld
- Sehbehindertengeld
- Gehörlosenhilfe
- Einkommenssteuer
- Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
- Befreiung von der Hundesteuer für Blinden- und Begleithunde
- Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern
B. Wohnen und Betreuung:
- Wohnberechtigungsschein
- Sozialtarif für den Telefonanschluss
- Rundfunkgebührenbefreiung
- Gesetzliche Betreuung
- Haushaltshilfe
C. Mobilität:
- Busse und Bahnen
- Begleitperson
- Zuschüsse zum Auto
- Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze
- Parkerleichterung durch Ausnahmegenehmigung
D. Arbeit und Beruf:
- Kündigungsschutz
- Sonderurlaub
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Behindertengerechter Arbeitsplatz