Inhalt

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Die Festgestellung eines bestimmten Grades der Behinderung bzw.  so genannter Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigt  zur Inanspruchnahme  weitergehender Hilfen, um behinderungsbedingte Nach-teile auszugleichen. Über die Links auf dieser Seite erreichen Sie alle weiteren Seiten, auf denen wir Ihnen Informationen zu Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung anbieten.

A. Geldleistungen und Ermäßigungen:

  • Blindengeld
  • Sehbehindertengeld
  • Gehörlosenhilfe
  • Einkommenssteuer
  • Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • Befreiung von der Hundesteuer für Blinden- und Begleithunde
  • Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern

B. Wohnen und Betreuung:

  • Wohnberechtigungsschein
  • Sozialtarif für den Telefonanschluss
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Gesetzliche Betreuung
  • Haushaltshilfe

C. Mobilität:

  • Busse und Bahnen
  • Begleitperson
  • Zuschüsse zum Auto
  • Parkausweis für öffentliche Behindertenparkplätze
  • Parkerleichterung durch Ausnahmegenehmigung

D. Arbeit und Beruf:

  • Kündigungsschutz
  • Sonderurlaub
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Behindertengerechter Arbeitsplatz