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Hundehaltung Anmeldung

Leistungsnummer: 99110009104000

Für die Haltung eines  gefährlichen Hundes  oder eines  Hundes einer bestimmten Rasse  benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine  Haltungserlaubnis  des Ordnungsamtes. 

Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff ,Kampfhund' verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als »Hunde bestimmter Rassen« gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder - bei Hunden bestimmter Rassen - einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
  • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

Hundeanmeldung

Anmeldung eines Hundes

Persönliche Angaben

Vorname
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Name:
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Straße, Nr.
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Ortschaft

PLZ
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Wohnort
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Telefon (für Rückfragen)
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Kassenzeichen des Grundbesitzbescheides (falls vorhanden)

E-Mail

Datum:

Anzahl der anzumeldenden Hunde:

halte.

Gemäß des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) vom 18.12.2002 besteht Meldepflicht für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen sowie für Hunde, die als sogenannte gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen bezeichnet werden. Sofern eine dieser Voraussetzungen zutrifft, wird ein entsprechendes Meldeformular (PDF) dem Hundesteuerbescheid beigefügt.

Aufgrund der obigen Verordnung mache ich folgende Angaben:

Hunderasse
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Größe / Gewicht des Hundes
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Diese Erklärung, insbesondere die Angaben über den Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes, gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen ab. Mir ist bekannt, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben mache.

Ort

Datum

Gewährung von Steuerbefreiung für Hundehalter gem. § 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Berleburg:

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen, gebe ich folgende Erklärung ab:

  1. Anzahl der gehaltenen Hunde
  2. Die Steuerbefreiung wird beantragt für:


Sonst Hilflose Personen sind solche Personen, die einen schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Der Ausweis ist bei der Verwaltung vorzulegen.

Diese Erklärung, insbesondere die Angaben über den Zeitpunkt der Anschaffung des Hundes, gebe ich nach bestem Wissen und Gewissen ab. Mir ist bekannt, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben mache.

Bemerkungen:

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)