Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung (FAQ)
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat Deutschland sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Erzeugung und Bereitstellung von Wärme bis 2045 komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt.
Antworten rund um die wichtigsten Fragen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Was ist Ziel der Wärmeplanung?
Städte und Gemeinden in Deutschland müssen bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Ziel ist es eine klimafreundliche, effiziente und unabhängige Energieversorgung zu erreichen. Gebäudeheizungen verursachen einen großen Teil der CO₂-Emissionen – deshalb braucht es auch in Bad Berleburg einen klaren Plan, wie in der Stadt der Dörfer in Zukunft umweltfreundlich geheizt werden kann.
Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in welchem Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wie ist der aktuelle Stand in Bad Berleburg?
Für Bad Berleburg muss laut Wärmeplanungsgesetz spätestens bis zum 30. Juni 2028 ein Wärmeplan vorliegen. Da Bad Berleburg sich schon früh auf den Weg gemacht hat, einen Wärmeplan zu erstellen, konnte der fertige Wärmeplan am 08. September 2025 beschlossen werden und kann hier heruntergeladen werden.
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Die Wärmeplanung betrifft die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt, auch wenn eine freiwillige Beteiligung sehr willkommen ist. Im kommunalen Wärmeplan können Eigentümerinnen und Eigentümer nachsehen, ob ihr Grundstück in einem möglichen zukünftigen Wärmenetzgebiet liegt. Dadurch können sie besser einschätzen, welche Investitionen in ihre Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind.
Allerdings bedeutet die Ausweisung eines potenziellen Wärmenetzes noch nicht, dass dort tatsächlich eines gebaut wird. Dafür sind weitere Prüfungen und Planungen nötig, die aktuell durchgeführt werden.
Was gilt im Gebäudebestand?
Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Für Gebäude in Neubaugebieten gilt diese Regel seit dem 01. Januar 2024.
Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gibt es längere Übergangsfristen. In Bad Berleburg dürfen dort bis zum 30. Juni 2028 auch noch neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden. Hierzu sind jedoch umfassende Beratungen notwendig. Oft lohnt es sich trotzdem schon jetzt, auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien umzustellen. Eine Energieberatung kann dabei unterstützen und über passende Fördermöglichkeiten informieren.
Wird in einem Teilgebiet von Bad Berleburg vor 2028 ein Wärmenetz errichtet, gilt dort die 65-Prozent-Vorgabe früher. Neue Heizungen müssen dann schon erneuerbare Energien nutzen. Allein der Beschluss über den Wärmeplan im September 2025 führt jedoch noch nicht zu dieser Verpflichtung.
Bestehende Heizungen dürfen vorerst grundsätzlich weiterbetrieben und auch repariert werden.
Gibt es einen Anschlusszwang an mögliche Wärmenetze?
Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz schreiben keinen Anschlusszwang an neue Wärmenetze vor. Ob ein Anschluss verpflichtend wird, entscheiden die Städte und Gemeinden selbst. In Bad Berleburg ist derzeit kein Anschlusszwang vorgesehen. Dennoch ist es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, wenn möglichst viele Gebäude angeschlossen werden – denn je mehr Teilnehmende, desto effizienter kann ein Wärmenetz betrieben werden.
Falls in Bad Berleburg Wärmenetze gebaut werden, sollen alle Anliegerinnen und Anlieger die Möglichkeit bekommen, auch einen Anschluss zu erhalten.
Welchen Zusammenhang haben Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?
Am 1. Januar 2024 sind zusammen mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) auch Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das GEG enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen: Neue Heizungen müssen künftig grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen – die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe. Diese Anforderung kann auch durch den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden.