Klage zur Errichtung von Windenergieanlagen am Prenzenberger Kopf wird nicht fortgeführt
Die Stadtverordnetenversammlung hat am Montagabend nach Abwägung von Chancen und Risiken entschieden, die Klage im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Ohrenbach - Prenzenberger Kopf nicht fortzuführen. Die entsprechende Vorberatung erfolgte im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt am 21.09.21.
Ausschlaggebend ist hierfür das zwischenzeitlich erfolgte Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig bezüglich der Wirksamkeit älterer Vorrangzonen, welches auch mittelbare Auswirkungen auf die Vorrangzone Osterholz in Bad Berleburg hat. Aus dem gleichen Grund wurde auch das Eilverfahren im Frühjahr nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht weiterverfolgt.
Fachanwalt Dr. Schröder vom Büro Hoppenberg und Partner berät die Stadt Bad Berleburg im Klageverfahren. Letztlich geht es nun vorrangig darum, die eigene Planung zu konkretisieren und die planerische Steuerung in der Hand zu behalten.