Fortbildung für ehrenamtliche Betreuende
Jeder Mensch wird zur Teilhabe am Leben geboren, doch nicht jeder Mensch hat die gleichen Voraussetzungen diese Teilhabe auch wahrzunehmen. Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung sind auf die Hilfe von ehrenamtlichen Betreuenden und die Unterstützung des Staates angewiesen, um am Leben teilzuhaben. Seit 2017 gilt in Deutschland das Bundes-Teilhabe-Gesetz, um Menschen mit Behinderung mehr Rechte einzuräumen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Das Gesetz regelt die Unterstützung für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen. Zum Beispiel beim Wohnen, in Ausbildung und Arbeit oder in der Freizeit.
Vortrag im Abenteuerdorf Wittgenstein
Die Regelungen im Bundes-Teilhabe-Gesetz sind insbesondere für ehrenamtliche rechtliche Betreuende wichtig, wenn es z.B. um Hilfeleistungen, staatliche Unterstützungsangebote oder Rechtsfragen geht. Einen Überblick zur bisherigen und zukünftigen Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetz sowie den Folgen für Betreuungssituationen gibt die Veranstaltung „Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) – Auswirkungen auf Betreuer und Betreute“, die neu in das Fortbildungsprogramm der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein aufgenommen wurde. Die Veranstaltung ist kostenlos und findet auch in Bad Berleburg statt. Der Termin ist am Mittwoch, 25.08.2021, um 17.00 Uhr im Abenteuerdorf Wittgenstein im Raum „Halle Luja“, Am Wernsbach 1, in Wemlighausen statt.
Zeit für Diskussion
Referent ist Jan-Frederik Fröhlich, Leiter der Teilhabe-Beratung für Siegen-Wittgenstein. Im Anschluss an seinen Vortrag gibt es Zeit zur Diskussion über bisherige Erfahrungen mit dem BTHG und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Auf Grund der Corona-Pandemie kann es zu Teilnahmebeschränkungen kommen, weshalb eine Anmeldung bei beiden Veranstaltung zwingend erforderlich ist. Die Anmeldung für Bad Berleburg erfolgt unter Tel. 02751 89218-48 oder per E-Mail an buero@bv-wi.de.