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Datum: 17.03.2022

Fördermittel sollen Vereine und Ehrenamt nachhaltig unterstützen

Vereine und Ehrenamt sind unbezahlbar und leisten wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit. „Das Ehrenamt funktioniert in unserer Stadt der Dörfer hervorragend – und dies trotz der Corona-bedingten Einschränkungen und Belastungen. Dafür sind wir sehr dankbar“, erklärte Christian l’Hiver. Der Ehrenamtskoordinator der Stadt Bad Berleburg und Leiter der Abteilung Bürger- und Seniorenservice macht daher auf insgesamt drei Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen aufmerksam, durch die Vereine Unterstützung erhalten können. Er steht auch für Fragen und weitere Informationen per E-Mail unter c.lhiver@bad-berleburg.de oder unter Tel. 02751 923-226 zur Verfügung.

  • Förderprogramm "Neustart miteinander": Das Land NRW hat das ursprünglich bis Ende Dezember 2021 angesetzte Förderprogramm „Neustart miteinander“ bis zum 15.11.2022 verlängert und den förderfähigen Zuschuss um 5.000 Euro erhöht. Somit können Vereine für die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben – grundsätzlich bis maximal 10.000 Euro – unterstützt werden, sofern keine Gewinne erzielt werden. Des Weiteren kann jeder Verein für zwei Veranstaltungen eine Förderung beantragen. Anträge können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden, allerdings ist die Veranstaltung bis zum 15.11.2022 durchzuführen. Die Fördermittel können unter https://bit.ly/3IeEd0D beantragt werden. Die für die Beantragung der Fördermittel erforderliche Bestätigung der Gemeinde stellt Christian l’Hiver aus – per E-Mail unter c.lhiver@bad-berleburg.de oder unter Tel. 02751 923-226.
  • Förderprogramm "Zukunft Brauchtum": Das Land NRW hat speziell für Vereine oder Körperschaften, die sich der traditionellen Brauchtumspflege durch Veranstaltungen – insbesondere im Zusammenhang mit Karneval oder Schützenwesen – widmen, ein Förderprogramm aufgelegt. Wenn eine Brauchtumsveranstaltung, deren Durchführung im Zeitraum vom 01.11.2021 bis 31.05.2022 geplant war, aus Gründen des allgemeinen Infektionsschutzes abgesagt wurde, können die tatsächlich angefallenen Kosten bis zu 90 Prozent und maximal 5.000 Euro je Veranstaltung erstattet werden. Bedingung ist, dass für die Veranstaltung vor dem 01.01.2022 eine vertragliche Bindung eingegangen worden ist. Je Verein oder Körperschaft kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag kann aber mehrere Veranstaltungen enthalten. Anträge sind bis zum 31.05.2022 über das Förderportal des Landes unter www.zukunft-brauchtum.nrw zu stellen.
  • Förderprogramm "Sicherung Vereine": Bedingt durch die Corona-Pandemie und durch den Ausfall zahlreicher Veranstaltungen wächst der finanzielle Druck bei den Vereinen. Hierzu hat das Land NRW ein weiteres Förderprogramm ins Leben gerufen und möchte gerne Vereine, die in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind, unterstützen. Als Betrachtungszeitraum wird der 01.11.2021 bis 30.06.2022 zu Grunde gelegt. Der maximale Zuschuss (Liquiditätsbedarf) liegt bei 15.000 Euro. Von der Antragstellung sind mittel- oder unmittelbare Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW grundsätzlich ausgeschlossen. Je Verein kann nur ein Antrag gestellt werden. Anträge sind bis zum 31.07.2022 über das Förderportal des Landes unter https://bit.ly/3idDDFO zu stellen.