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Datum: 17.06.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein -Tierseuchenverfügung

Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildscheinen eine Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) erlassen.

Für inhaltliche Fragen zur Allgemeinverfügung ist beim Kreis Siegen-Wittgenstein ein Telefon geschaltet:

0271 333 1120 (ASP-Hotline) zu erhalten (in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr).

Den Text der Verfügung finden Sie hier.