Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein -Tierseuchenverfügung
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildscheinen eine Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) erlassen.
Für inhaltliche Fragen zur Allgemeinverfügung ist beim Kreis Siegen-Wittgenstein ein Telefon geschaltet:
0271 333 1120 (ASP-Hotline) zu erhalten (in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr).
Den Text der Verfügung finden Sie hier.