Kreis erlässt Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
Ab Donnerstag, 23.07.2026, darf aus Flüssen und Bächen im Kreis Siegen-Wittgenstein kein Wasser mehr mit Pump- oder Saugvorrichtungen oder mit fahrbaren Behältnissen entnommen werden. Das hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt in einer Allgemeinverfügung angeordnet. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleibt weiterhin erlaubt. Die Verfügung ist zunächst bis zum 30.11.2026 befristet. Das Verbot der Wasserentnahme gilt nicht für zugelassene Benutzungen. Hier müssen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen bzw. Verbote bei niedrigen Wasserständen beachtet werden. In den vergangenen Monaten hat es erheblich zu wenig geregnet. Im Zusammenspiel mit den zeitweisen sehr hohen Temperaturen hat sich eine anhaltende Trockenheitsperiode entwickelt. In diesem Zusammenhang hatten der Wasserverband Siegen-Wittgenstein, der Kreis Siegen-Wittgenstein und die elf Städte und Gemeinden bereits Anfang Juni in einem gemeinsamen Appell eindringlich um einen bewussten und sorgsamen Umgang mit Trinkwasser gebeten, da der Füllstand der für die Region wichtigen Talsperren weiterhin deutlich unter dem für diese Jahreszeit üblichen Niveau liegt.
Verantwortungsvoller Verbrauch von Trinkwasser hilfreich
Aufgrund dessen steht die Trinkwasserversorgung auch in Siegen-Wittgenstein – wie in vielen weiteren Regionen in NRW und ganz Deutschland – aktuell unter erhöhtem Druck. Die Obernautalsperre ist derzeit noch zu 51 Prozent gefüllt. Die Breitenbachtalsperre zu 62 Prozent. Daher gilt auch weiterhin: Ein verantwortungsvoller Verbrauch von Trinkwasser hilft, die vorhandenen Ressourcen zu schonen und auf mögliche weitere Trockenperioden vorbereitet zu sein. Auch das lebensnotwendige Wasserangebot für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet – sowohl mit Blick auf die Wassermenge, die Wassertiefe als auch auf die Wasserqualität. Das Abpumpen bzw. die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt die aktuellen Beeinträchtigungen erheblich. Dadurch wird nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die natürliche Selbstreinigungskraft der Gewässer bedroht. Durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während die Wassertemperatur steigt.
Gefahr massiver Störung besteht
Es besteht die Gefahr einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushalts sowie einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume von Wassertieren und Pflanzen. Mit dem Verbot der Wasserentnahme sollen die Lebensgrundlage Wasser sowie gewässerökologischen Belange geschützt und erhalten werden. Die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots wird überwacht. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Für die Sieg hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits Mitte Juli per Allgemeinverfügung ein Verbot der Wasserentnahme erlassen.