Smart-Meter-Einbau: Achtung! Schreiben im Umlauf
Die Deutsche Messwesen, ein Unternehmen der metrify smart meterin GmbH, wirbt derzeit im Stadtgebiet von Bad Berleburg mit einem Schreibe für den Einbau von Smart Metern. In den Schreiben wird über die Möglichkeit informiert, mit dem kostenlosen Einbau eines Smart Meters eine pauschale Netzentgeltreduzierung zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein Informationsschreiben. Dies ist kein offizielles Schreiben eines Energieversorgers. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen, die sich mit einem gleichlautenden Fall beschäftigt hat, rät beispielsweise dazu, sich von den Schreiben nicht verunsichern zu lassen. „Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Installationstermin mit der Deutschen Messwesen zu vereinbaren. Auch einzelne Energieversorger und Netzbetreiber informieren bereits über das Unternehmen“, heißt es in einer Mitteilung. Zugleich weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die Deutsche Messwesen laufende Kosten im Kleingedruckten für den Messstellenbetrieb auflistet. Kostenlos ist dies also nicht.
Voraussetzungen erforderlich
Auch die pauschale Netzentgeltreduzierung gilt nicht automatisch. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (etwa Wärmepumpe oder Wallbox)
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage
- die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.