Neue Corona-Verordnungen: Auswirkungen auf Meldung der Kreisverwaltung
In der vergangenen Woche hat das Kreisgesundheitsamt bereits mitgeteilt, dass die Abläufe zur Kontaktnachverfolgung auf Anordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst wurden. Gemäß der neuen Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW, die seit 26.01.2022 in Kraft ist, müssen sich die Menschen bei einem positiven Testergebnis nun selbst in Quarantäne begeben. Sofern eine Mobilfunknummer mitgeteilt wurde bekommen sie vom Gesundheitsamt eine SMS mit den nötigsten Informationen und werden gebeten ihre Kontaktpersonen zu informieren. Der Genesenennachweis kommt im Anschluss per Post. Dadurch ergibt sich die Situation, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter in NRW viel seltener persönliche Gespräche mit Infizierten und Kontaktpersonen führen. Durch dieses Vorgehen liegen dem Gesundheitsamt keine Informationen mehr darüber vor, warum zum Beispiel ein Test gemacht wurde, teilt der Kreis Siegen-Wittgenstein mit.
Zusätzliche Bestimmungen entfallen
Auch der Umgang mit Gemeinschaftseinrichtungen ändert sich. Gemäß der neuen Betreuungsverordnung des Landes sind Gemeinschaftseinrichtungen erst bei gehäuft auftretenden Fällen zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Das führt dazu, dass das Gesundheitsamt nicht mehr über jeden einzelnen Fall in Kitas und Schulen informiert wird. Wegen der begrenzten Kapazitäten der Labore entfallen landesweit außerdem die zusätzlichen Bestimmungen der Virusvarianten. Aufgrund der vorgenannten Änderungen sind einige Infos bei den örtlichen Gesundheitsämtern künftig nicht mehr vorhanden. Deswegen passt auch die Kreisverwaltung ab sofort ihre werktägliche Corona-Meldung an. Informationen zu Menschen in Quarantäne, darüber warum ein Test gemacht wurde und zu Virusvarianten entfallen künftig.
Kreis passt sich Nachbarkreisen an
Die Meldung über die Lage an Gemeinschaftseinrichtungen beinhalten daher nun die Anzahl der Kitas und Schulen, an denen gehäufte Covid-19-Fälle aufgetreten sind. Mit dem veränderten Meldeverfahren passt sich der Kreis Siegen-Wittgenstein auch seinen Nachbarkreisen in Südwestfalen an, die ähnlich verfahren. Für detaillierte Informationen zur Corona-Lage in Siegen-Wittgenstein, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik wird auch auf das interaktive Dashboard des Robert-Koch-Instituts verwiesen.
PCR-Tests nicht durch mehrere Schnelltests ersetzen
Aufgrund vieler Anfragen aus der Bevölkerung macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass die auf der letzten Bund-Länder-Runde besprochene Möglichkeit, PCR-Tests künftig zum Beispiel durch mehrere Schnelltests zu ersetzen noch keine Anwendung findet. Derzeit gelten in Nordrhein-Westfalen die bisherigen Verordnungen weiter, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Das bedeutet, dass nur mittels PCR-Testung eine Infektion nachgewiesen werden kann. Insbesondere für Menschen mit Symptomen und akuten Beschwerden ist der Hausarzt weiterhin der richtige Ansprechpartner. Wann mögliche Änderungen dieses Vorgehens in Kraft treten, ist unklar und wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.