Freibad öffnet pünktlich zum Pfingstwochenende
Noch laufen die Vorbereitungen im Rothaarbad auf Hochtouren, doch pünktlich zum Pfingstwochenende wird das Freibad des Rothaarbades geöffnet – genauer gesagt am Samstag, 22.05.2021. „Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung wurden erste Lockerungen für den Betrieb von Freibädern ermöglicht. Diese Gelegenheit wollen wir einem möglichst breitem Besucherkreis bieten“, so Manuel Spies, Betriebsleiter des Rothaarbades. Das Springerbecken ist bereits in Betrieb, die Außenanlage ist bis auf ausstehende Nebenarbeiten vorbereitet. Aktuell wird das Wellenbecken befüllt.
Schwimmsport-Ausübung erlaubt - Liegewiesen geschlossen
Seit Ende des Jahres 2020 durfte im Rothaarbad ausschließlich das Schulschwimmen stattfinden. Nun ermöglicht die Corona-Schutzverordnung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Nutzung des Freibades zum „Zwecke der Sportausübung“. Dies bedeutet, dass jede Person, die das Freibad zur Sportausübung nutzt – unabhängig von Schwimmstil und Tempo (z.B. auch Aquawalking) – ab Samstag im Freibad ihre Bahnen ziehen darf. Liegewiesen und Nebenangebote müssen zunächst allerdings geschlossen bleiben. Für das Schwimmen gelten die regulären Eintrittspreise und Öffnungszeiten des Freibades: wochentags von 10 bis 19 Uhr, samstags, sonntags und feiertags von 9 bis 19 Uhr, Frühschwimmen mittwochs von 6 bis 10 Uhr. Wichtig ist, dass der Besuch des Freibades derzeit nur mit negativem Corona-Schnelltest bzw. bestätigtem negativem Corona-Selbsttest nicht älter als 48 Stunden, einem vollständigem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis möglich ist, der bei Eintritt schriftlich oder digital vorzulegen ist.
Solarien sind geöffnet
Ab Samstag können weiterhin die neuen Solarien zu den genannten Öffnungszeiten genutzt werden. Auch mit den Anbietern von Kinderschwimmkursen wurde Kontakt aufgenommen, um die Kinderschwimmausbildung nach Möglichkeit bald wieder aufzunehmen. Neben Liegewiesen und Nebenangeboten im Freibad, müssen das Hallenbad und die Sauna indes vorerst noch geschlossen bleiben. Im Hallenbad ist weiterhin nur das Schul- und Dienstschwimmen möglich. Weitere Öffnungen hängen vom Verlauf der Pandemie ab – Grundlage dafür ist stets die geltende Coronaschutzverordnung.