Jahresmeldung wichtig für die Rente
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, also auch geringfügig Beschäftigte, sollten bis spätestens Ende April des laufenden Jahres von Ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung über den im Vorjahr erzielten Bruttoverdienst erhalten. Dieser Rentenversicherungsnachweis sollte genau geprüfte werden, denn aus den Angaben wird die spätere Rente berechnet. Hierauf weist der Bürger- und Seniorenservice der Stadt Bad Berleburg hin, bei dem auch jederzeit Beratungstermine rund um das Thema Rente vereinbart werden können.