Verpflichtende Beratungsbesuche für rund 12.000 Pflegegeldbeziehende im Kreis Siegen-Wittgenstein
Verpflichtende Beratungsbesuche für rund 12.000 Pflegegeldbeziehende im Kreis Siegen-Wittgenstein
AOK-Pflegenavigator unterstützt bei der Suche nach Anbietern von Beratungsgesprächen
Rund 12.000 pflegebedürftige Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein werden laut einer aktuellen Auswertung des des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut. Damit sie das Pflegegeld in voller Höhe dauerhaft erhalten, müssen sie sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Um die Suche nach Ansprechpartnern für diese verpflichtenden Beratungsgespräche zu erleichtern, hat die AOK jetzt ihren Pflegenavigator um Anbietende von Beratungsbesuchen erweitert. Für Westfalen-Lippe weist das Online-Portal über 2.000 Anbietende aus. „Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider. Im Online-Portal unter www.aok.de/pflegeberatungssuche werden nach Eingabe der Postleitzahl ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen.
Vorteile des Beratungseinsatzes für die Pflege zuhause
In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Mit der aktuellen Pflegegesetzgebung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, werden die verpflichtenden Beratungsbesuche ab 2026 auch für die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umgestellt. „Die Besuche dienen dazu, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen oder pflegenden Bezugspersonen regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung mit der nötigen pflegefachlichen Kompetenz anzubieten“, so Schneider.
Kürzung des Pflegegeldes vermeiden
Anbietende der Beratungsbesuche können ambulante Pflegedienste, unabhängige Beratungsstellen, von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen oder von den Kommunen beauftragte Beraterinnen und Berater sein. Sie alle müssen über die erforderlichen Kompetenzen im Bereich Pflege verfügen. Die AOK und die anderen Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder Vorauszahlungen leisten noch eine Rechnung bezahlen. Wer die Beratungen allerdings nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes.
Pflegedienste und Pflegeheime im Überblick
Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Beratungs-Anbietenden, sondern bietet auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem sind darin Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege sowie Anbieter von Kurzzeitpflege verzeichnet. Neben den Prüfergebnissen zur Qualität von 1.738 Pflegediensten und 1.091 Pflegeheimen in Westfalen-Lippe ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen. Zum Pflegenavigator der AOK: www.aok.de/pflegenavigator
Pressebericht:
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Die Gesundheitskasse
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