Dienstleistungen A-Z
Die Stadtverwaltung Bad Berleburg bietet eine Reihe von Dienstleistungen an. Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Informationen und Ansprechpartner zu den Dienstleistungen abzurufen. Die Suche ist nach Buchstabe, Aufgabe, Lebenslage oder Fachbereich möglich:
Ausschankgenehmigungen
Zuständig ist:
Fachbereich Bürgerdienste
Ansprechpartner:
Zum Ausschenken von Speisen und Getränken bei kurzfristigen besonderen Anlässen (zum Beispiel Schützenfeste, Straßen- und Vereinsfeste) ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz NRW erforderlich.
Die Erlaubnis muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Sie können die Genehmigung hier bequem Online beantragen.