Hof- und Fassadenprogramm im historischen Stadtkern Bad Berleburg
Dieses bietet Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern eine Unterstützung bei Sanierungsmaßnahmen an ihren Fassaden und Dachflächen sowie Hof- und Hausflächen. Dadurch sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie das Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns weiter verbessert werden. Denn durch die Sanierung wird das Quartier erheblich aufgewertet. Ein gepflegter Stadtteil stärkt auch das gemeinsame Miteinander der Bürgerinnen und Bürger.
Durch das Hof- und Fassadenprogramm soll der Einsatz von hochwertigen Materialien und traditionellen Baustoffen (z.B. Schiefer) gefördert und höhere Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, finanziell abgemildert werden.
- Sanierung von Fassaden, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Steichen, und der Rückbau von störenden Fassadenverkleidungen
- Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen
- Erneuerung von Fenstern und Türen in traditioneller Ausführung, Fensterläden, die Erneuerung von Fachwerk sowie von Holz- und Schieferbekleidungen (Naturschiefer)
- Erneuerung bestehender, nicht satzungskonformer Werbeanlagen
- Sanierung von Dächern
- Entsiegelung und Begrünung.
Voraussetzung ist die wesentliche und nachhaltige Verbesserung der Gestaltungsqualität.
Gefördert werden maximal 40 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot. Grundsätzlich werden die nachzuweisenden Baukosten bis maximal 60,00 Euro pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fläche anerkannt.
Die Erneuerung der Hof- und Fassadenflächen trägt zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei. Dies steigert nicht nur die Attraktivität des Gebäudes sondern verbessert die Aufenthaltsqualität des gesamten Quartiers.
Den Weg zur Förderung können Sie sich mit einem Klick auf die nachfolgende Grafik oder der Datei (unten) aufzeigen lassen:
Skizze Hof- und Fassadenprogramm: Ihr Weg zur Förderung (PDF, 209 kB)
Eine Voraussetzung für die Förderung über das Hof- und Fassadenprogramm im historischen Stadtkern Bad Berleburg ist die Tatsache, dass Ihr Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt. Der folgenden Abbildung können Sie die räumliche Abgrenzung entnehmen.
Ortsrecht
Grundlage der Förderung ist die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg am 02.12.2019 in ihrer aktuellen Fassung beschlossenen Richtlinie. Dieser können Sie die genauen Modalitäten entnehmen.
Weiterhin gilt die Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes im historischen Stadtkern Bad Berleburg.
Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes des historischen Stadtkerns (PDF, 516 kB)
Antrag
Das ausgefüllte Antragsformular ist unterschrieben mit den notwendigen Anlagen bei der Stadt Bad Berleburg, Abteilung II.1 "Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung", Poststraße 42, 57319 Bad Berleburg einzureichen.
Antrag auf Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen (PDF, 1,5 MB)
Kontakt
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung
Poststraße 42
57319 Bad Berleburg