Inhalt

Erschließungsbeiträge

Die Stadt Bad Berleburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sowie nach Maßgabe der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Berleburg beschlossenen Erschließungsbeitragssatzung.

Der maßgebende beitragsfähige Aufwand für die erstmalig zu errichtende Erschließungsanlage wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend der Satzung ermittelt. Die Stadt Bad Berleburg trägt einen Anteil in Höhe von 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Der restliche beitragsfähige Aufwand wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art entsprechend der Festlegungen in der Erschließungsbeitragssatzung berücksichtigt.