Beglaubigungen / Unterschriftsbeglaubigungen
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Bürgerbüro geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt vorzulegen. Kopien können mitgebracht oder auch von uns vor Ort erstellt werden. Beglaubigungen können im Bürgerbüro wohnortunabhängig vorgenommen werden.
Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
- Unterschriften für Vorsorge-/Betreuungsvollmachten/Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle beim Kreis Siegen-Wittgenstein)
- Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare)
- Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)
Nicht beglaubigen dürfen wir zudem:
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
- Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.)
Vorlage von Dokumenten im Ausland: Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Rechtsgrundlagen: §§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Kosten
Beglaubigung eines Dokuments: 5,00 €
Beglaubigung einer Unterschrift: 2,00 €
Anfertigung einer Kopie pro Seite: 0,35 €
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Zahlungsweise
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.