Ausschankgenehmigungen
Zum Ausschenken von Speisen und Getränken bei kurzfristigen besonderen Anlässen (zum Beispiel Schützenfeste, Straßen- und Vereinsfeste) ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
Die Erlaubnis muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Sie können die Genehmigung hier bequem Online beantragen.