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Ausschankgenehmigungen

Zum Ausschenken von Speisen und Getränken bei kurzfristigen besonderen Anlässen (zum Beispiel Schützenfeste, Straßen- und Vereinsfeste) ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.

Die Erlaubnis muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Sie können die Genehmigung hier bequem Online beantragen.