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Gewässerschutz

Zu den Aufgaben im Bereich Gewässerschutz zählt unter anderem die Beseitigung von Hindernissen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Abflusses innerhalb der bebauten Ortslage sowie Planung und Ausfüghrung von Baumaßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Renaturierungsmaßnahmen.

Die gesetzlichen bzw. rechtllichen Grundlagen für die Gewässerunterhaltung beruhen auf

- der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
- dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
dem dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)

Weitere Informationen

Mehr über die Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie können sie unter Flussgebiete NRW erfahren.