Straßenreinigungsgebühren
Die Stadt Bad Berleburg erhebt für die von ihr durchgeführte Winterwartung (Räum- und Streudienst) auf Fahrbahnen öffentlicher Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen Benutzungsgebühren. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW sowie § 3 Straßenreinigungsgesetz NRW. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Winterwartung der Straßen oder Straßenteile entfällt, trägt die Stadt.