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Verzichtserklärung / Vorkaufsrecht

Bei allen Grundstückskaufverträgen muss sich vor Umschreibung bei Gericht zu einem gegebenenfalls bestehenden Vorkaufsrecht der Stadt Bad Berleburg geäußert werden. Diese Prüfung führt die Abteilung Planen, Bauen, Wohnen durch und gibt die entsprechenden Erklärungen ab.