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Schwerbehindertenangelegenheiten

Leistungen für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. (Antrag). Wenn ihre Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sog. Nachteilsausgleiche).

  • Viele behinderte Menschen brauchen teure Geräte, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Für solche Mehraufwendungen können sie Hilfen erhalten.
  • Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.
  • Schwerbehinderte Menschen, die einer Arbeit nachgehen, erhalten zusätzlich zum normalen Urlaub jedes Jahr eine Arbeitswoche zusätzlichen Urlaub
  • Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen.
  • Behinderte Menschen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern.
  • Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu besonderen Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung

Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich eingestuft werden, gibt es einen Katalog von Begutachtungs-Richtlinien.
Diese Richtlinien heißen Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP).
Die Anhaltspunkte ordnen bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) zu.

Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Hiermit weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden so genannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Unsere Dienstleistungen für Sie:

  • Beratung bei Fragen zu Schwerbehindertenausweisen
  • Sie erhalten hier den Erst- bzw. Änderungsantrag für einen Schwerbehindertenausweis
  • Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie hier vornehmen lassen
  • Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei uns stellen. Ihr Antrag wird dann unmittelbar an den Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet
  • Wir informieren Sie gern über Fragen im Behindertenwesen oder vermitteln Sie an die entsprechenden Stellen weiter
  • Vermittlung von Kontakten zu regionalen Selbsthilfegruppen, Vereinen und Verbänden der Behindertenarbeit.