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Schiedsamt


Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind sachlich zuständig

  • für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Nachbarrecht) und
  • für bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen)

Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.

Die Übersicht der Schiedsamtsbezirke der Stadt Bad Berleburg finden sie hier.