Schiedsamt
Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind sachlich zuständig
- für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Nachbarrecht) und
- für bestimmte strafrechtliche Delikte (Strafsachen)
Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Schiedsperson, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.
Die Übersicht der Schiedsamtsbezirke der Stadt Bad Berleburg finden sie hier.